Hallo alle,
Mir ist nachdem Max mir vorhin von der neuen Idee erzählt hat folgendes dabei aufgefallen (Die Idee von Mariechen, Anna und Max ist soweit ich es verstehe,dass es nur den Korridor in der Mitte gibt, und er endet L-förmig in dem unverändert weiterbestehenden Korridor und Lager von Kerstin und mir)
Ich erinnere mich jetzt aber, wir hatten genau das mit Frau Thießenhusen und Christoph durchgesprochen! es kommt aus folgenden Gründen Brandschutztechnisch nicht in Frage:
-der Fluchtkorridor muss direkt zum Treppenhaus führen. Wenn er in unserem Lagerkorridor endet, führt er zunächst zurück in etwas das, da wir es als Lager benutzen, das Innere einer Atelier Einheit ist.
- Stichwort "Sicherheitskaskade"; wenn etwas sicherer war wie der Korridor darf es nach der Brandschutzlogik nicht mehr unsicherer werden (durch Lager)
Deshalb ist die Situation bei Kerstin und mir auch anders als bei Michael: Michaels Treppenaufgang ist nicht das Ende eines Fluchtkorridors, sondern ist sein direkter Weg aus seiner Einheit heraus. Wogegen unser Korridorende als Fluchtkorridor für Michael genutzt wird, der mit Hilfe des Korridors zwei Einheiten durchquert, da wir nicht direkt aneinander stoßen. Deswegen ist dieser Vorschlag, genau wie Variante 1 in der Michael über den Aufzugvorraum in Kerstins und meine Einheit flüchtet nicht genehmigungsfähig.
Kerstin hat mit Christoph telefoniert und nach der Genehmigungsfähigkeit einer L Lösung (eines Gangs entweder in Treppenhaus 1 oder 3) gefragt; Christoph denkt, dass es eher
nicht möglich ist aber hat bei der Gutachterin angefragt; Vielleicht bekommen wir vor dem Treffen noch eine Antwort. Wir könnten versuchen dies als für uns bessere
Alternative gegenüber dem T Gang anzufragen; In welche Richtung würden wir noch offen lassen und danach unter uns diskutieren.
Basic facts:
Mietvertrag seit 2012
seit xy jährlich verlängert
5 Hauptmieter*innen
1 Untermieterin
Eingangsstatement:
Wir verstehen uns als Ateliergemeinschaft, die gemeinsame Werkstätten nutzt (Holz-,Metall und Elektronik).
(Hinweis darauf ist das beim letzten unangekündigten Besuch der Gesobau, alle Türen offenstanden.)
Die Ateliergemeinschaft ist unterteilt in 3 Nutzungseinheiten. (Ich würde vorschlagen immer von einer Ateliergemeinschaft zu sprechen und die drei Nutzungseinheiten brauchen wir argumentativ nicht.)
Na ja, brauchen wir schon wenn wir mit der Lösung ohne Flure argumentieren, da kommt es nämlich genau darauf an, das es nicht MEHR als 3 Nutzuungseinheiten sind, weil man ohne Flur nicht durch mehr als eine weitere Nutzungseinheit fliehen darf. Deswegen würden dann ja die Brandschutzwände und Türen genau die Nutzungseinheiten gegeneinander abtrennen und genau deswegen müssten laut Frah Thiessenhusen die einzelnen Nutzungseinheiten ja auch in sich weitgehend offen sein (Stichwort: Sichtverbindung).,
3 getrennte Nutzungseinheiten sind technisch ohnehin durch gemeinsame Sanitär und direkte Treppenhauszugänge gegeben.
Die Mieter*innen der Nutzungseinheiten 1/2 und 4/5 teilen sich je einen Zugang zu Treppenhaus/ Aufzug, Toiletten, und im Fall 4/5 teilen sie sich auch einen Werkstattraumm, der zwischen den Studios gelegen ist und alle teilen sich die Werkstätten in 1/2 (Metall / Elektronik).
Hinsichtlich der notwendigen Brandschutzmassnahmen möchten wir zwischen diesen und unseren Nutzungsinteressen einen sinnvollen Kompromiss mit möglichst wenig Flächenverlust und zusätzlichen Kosten finden.
Verweis auf Gesobaubegehung vor 2 Jahren bei der lediglich freie Fluchtwege, deren Ausschilderung und offene Türen gefordert wurden.
Wenn Aufzugsvorraum nicht ausreichend als Fluchtweg, welche zusätzlichen Öffnungen sind dann notwendig?
Gesobau um Vorschläge für die minimalinvasivsten Lösungen bitten.
Vorschlag Gesobau: …
Für uns vorstellbar wären:
Ausschilderungen der Fluchtwege auch beleuchtet an Wand und Boden.
Sollten diese nicht ausreichen, könnten wir uns auch Türen vorstellen, die die Nutzungseinheiten 1/2 und 4/5, sowie 4/5 und 3 direkt miteinander verbinden, so daß der Aufzugsvorraum als Fluchtweg überbrückt werden kann.
Falls die Gesobau diesen Vorschlag ablehnt, könnten wir darauf verweisen, das wir mit einem Architekt und einer Brandschützerin im Gespräch sind, die diese Lösung vertretbar finden, sofern es sich es sich bei den Trennwänden zwischen den Nutzungseinheiten um F90 Brandschutztüren und Wände handelt.
Das es bei der Brandschutzwand/Türen-variante ohne zusätzliche Flure keine Zwischenwände in den Nutzungseinheiten geben darf, bzw Sichtverbindung sollten wir nicht von uns us erwähnen.
Falls die Gesobau dennoch auf einer Flurvariante besteht, dann sollten wir versuchen diese einzugrenzen. Also zunächst nur einen Flur entlang der Nutzungseinheiten 1/2 und 4/5 vorschlagen.
Andere Alternative: Ein Korridor in L-Form: Vom Aufzugflur bis zu Helenes & Kerstins Treppenhaus oder bis zu Max/Anna's Treppenhaus. Vor- und Nachteile sollten wir Montag/ Dienstag nochmal besprechen. (Lieber nach der GESOBAU Besprechung diskutieren und hier nur Offenheit von Gesobau bzgl. L in jegliche Richtung in Erfahrung bringen).
Wenn ein Flur auch zwischen den Treppenhäusern 1 und 3 unumgänglich ist, dann sollten wir auf die sich gravierend verkleinernden Flächenverhältnisse insbesondere in Nutzungseinheit 4/5 hinweisen und fordern, das dann eine neue Raumaufteilung nach unseren Plänen von der Gesobau umgesetzt werden sollte. Bei nicht ausreichender Fläche für alle 3 jetzigen Mieter*innen von Nutzungseinheit 4/5 eine alternative Fläche im Haus für Anna Z fordern.
Nach Klärung der grundsätzlichen Variante, also ob mit oder ohne Flur noch die Frage nach dem kleinen Lager vor dem Aufzug klären. Weitere Frage bei jeglichem Korridor ist ob dieser die volle Höhe haben muss oder ob der Platz darüber genutzt werden sowohl von 1/2 oder 4/5... z.B. als Lagerplatz
Was ist mit Rauchmelder, Feuerlöscher?
...
PS:
Was wir noch gar nicht besprochen haben, ist die Berechnung und Kostenaufteilung der gemeinsamen Fläche in der Flurvariante.
Ich schätze mal die Flurfläche bei der Maximallösung wäre ca 75-80 qm groß (50m x 1,5m).
Für Helene Kerstin und mich würden die Kosten zusätzlich zu der sowieso anstehenden Mieterhöhung erheblich steigen (für die anderen relativ durch weniger Fläche natürlich auch).
Vielleicht wäre es auch eine Strategie zu versuchen das als Argument zu bringen um die sowieso anstehende Mieterhöhung zu verringern zB auf 1 Euro zu begrenzen?